Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

1 Was verstehen wir unter Weidgerechtigkeit?

Bei der Jagdausübung sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten (§ 3 BJG). Personen, die schwer oder wiederholt gegen die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit verstoßen haben, kann der Jagdschein versagt werden (§ 17 Abs. 2 BJG).

Der Begriff steht als Sammelbegriff für alle ungeschriebenen Regeln, die der Jäger insbesondere aus Achtung vor dem Wild und seinen Mitjägern beachten muss. Weidgerechtes Handeln zeigt sich im Verhalten den Mitjägern und dem Wild gegenüber. Dabei werden korrektes Jagen und die Pflege des Brauchtums berücksichtigt. Die Weidgerechtigkeit ist die Moral des Jägers. Weidgerecht jagen heißt anständig jagen. Was anständig ist, bestimmt die Gemeinschaft der Jäger. 

1.1 Dazu gehören vor allem folgende Grundsätze

  • Beachtung angemessener Schussentfernungen (Büchsenschuss maximal 150 m, bei Drückjagden und nachts entsprechend kürzer, Schrotschuss maximal 35 m)
  • Sorgfältig ansprechen und nachsuchen
  • Wildbiologisch vernünftig jagen (starke Eingriffe in die Zuwachs- und Jugendklasse)
  • Fortbildung und regelmäßig den Schießstand besuchen
  • Nie Alttier vor Kalb erlegen
  • Kein Jagdneid (zum Beispiel intensives Jagen an der Jagdgrenze)
  • Der Größe des Wildes entsprechende Schrotstärken wählen
  • Hase nicht in der Sasse erlegen
  • Ente/Gänse nicht auf dem Wasser erlegen
  • Jagdliches Brauchtum beachten und pflegen)
  • Kein flüchtiges Rehwild erlegen