Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

10 Gesellschaftsjagden 

10.1 Begriffsbestimmungen

Gesellschaftsjagden sind Formen gemeinschaftlichen Jagens, die von mindestens vier Personen, die einen Jagdschein innehaben, ausgeübt werden und bei denen die Jagdausübung aufeinander abgestimmt ist und in einem räumlichen Zusammenhang steht. Die teilnehmenden Jäger müssen im Besitz eines gültigen Schießnachweises sein (nicht älter als 12 Monate).

10.1.1 Treibjagden

Gesellschaftsjagden im Feld (mit Flinte), bei denen Niederwild von Treibern und/oder Hunden den Schützen laut zugetrieben wird als:

  • Streife
  • Böhmische Streife
  • Kesseltreiben
  • Vorsteh- oder Standtreiben

10.1.2 Erntejagden

Finden vor allem während der Ernte von Raps (Ende Juli/Anfang August) und Mais (September/Oktober, Körnermais Anfang November) statt; die Erntejagd ist in Mecklenburg Vorpommern grundsätzlich verboten! Ausnahme: ausgenommen ist die Jagdausübung von erhöhten jagdliche Einrichtungen (Ansitzleitern, Ansitzkanzeln) oder von Kraftfahrzeugen und auf ihnen fest verankerten Aufbauten, wenn die Kraftfahrzeuge halten, die Motoren abgestellt sind und sich keine Person im Fahrzeuginneren befindet.

10.1.3 Drückjagden, Ansitzdrückjagden oder Bewegungsjagden

Gesellschaftsjagden in der Regel im Wald, bei denen nur wenige Treiber und/oder stöbernde Hunde das Schalenwild leise in Bewegung bringen; Durchführungsformen sind:

  • Drückjagd
  • Riegeljagd
  • Bewegungsjagd.

10.1.4 Baujagden

Jagden auf Fuchs und Wildkaninchen

10.1.5 Aufbrechpause

Aufbrechpausen werden bei Drückjagden bzw. Ansitzdrückjagden genutzt, um erlegtes Schalenwild, welches in Sichtweite liegt entweder aufzubrechen oder zu lüften. In der Aufbrechpause werden keine Nachsuchen durchgeführt. Der Zeitrahmen (i.d.R. 15 min.) für die Aufbrechpause wird vom Jagdleiter bei seiner Ansprache bekanntgegeben. 

10.1.6 Schusssektor

Ist der Bereich, in dem man schießen darf und wird bei der Einweisung auf dem Stand vom Ansteller gezeigt.

10.1.7 Die Folge

Angegebene Laufrichtung, in der die Schützen nach Beendigung des Treibens zum Sammelplatz finden (klassisch mit Folgebruch).

10.1.8 Das Treiben

Die Gesamtfläche, die gerade bejagt (umstellt) wird.

10.1.9 Intervalljagd

Jagdstrategie insbesondere auf Schalenwild, bei der längeren Perioden absoluter Jagdruhe kurze Abschnitte intensivster Bejagung folgen. Durch die Intervalljagd soll der Jagddruck reduziert werden. Im Rahmen der Intervallbejagung können unterschiedliche Formen der Jagd wie Drückjagd und Ansitzjagd praktiziert und kombiniert werden. Die Intervalljagd steht in ihren Zielen im Unterschied zur Schwerpunktbejagung.

10.2 Gesetzliche Vorschriften

  • Gesellschaftsjagd bei Mondschein verboten
  • Treibjagd auf Feldern mit reifenden Halmfrüchten und auf Tabakfeldern verboten
  • Teilnahme von Jugendjagdscheininhabern (als Schützen) verboten
  • An Sonn- und Feiertagen verboten, wenn die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört wird
  • Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) müssen beachtet werden.
  • Es muss ein Jagdleiter bestimmt werden.
  • Bei schlechten Witterungsverhältnissen (Dämmerung, Nebel, Schneetreiben, Starkregen Sturm) hat der Jagdleiter die Jagd einzustellen. 
  • In der Notzeit keine Drück- und Treibjagden (M/V)
  • Such-, Drück- und Treibjagden auf Feldhasen nur, wenn mind. 20 Feldhasen/100 ha Frühjahrsbesatz gezählt werden (MV)

10.3 UVV und Gesellschaftsjagd

  • Nach Einnahme des Standes mit den Standnachbarn verständigen
  • Der Stand darf grundsätzlich nicht verlassen werden
  • Waffe erst auf dem Stand laden und nach Beendigung des Treibens sofort entladen
  • In Richtung von Personen weder schießen noch anschlagen
  • Beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrenlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein
  • Durchziehen mit der Schusswaffe durch Treiber- und Schützenlinie ist verboten (30 ° Sicherheitswinkel zu den Jagdteilnehmern einhalten).
  • Mit Büchsen- und Flintenlaufgeschossen darf ohne Erlaubnis des Jagdleiters nicht ins Treiben geschossen werden.
  • Bei Kesseltreiben darf nach dem Signal „Treiber in den Kessel“ nicht mehr ins Treiben geschossen werden.
  • Waffen sind außerhalb des Treibens stets ungeladen und mit der Mündung nach oben zu tragen. Waffen mit starrem Lauf sind dabei mit geöffnetem Verschluss, Kipplaufwaffen gebrochen (geöffnet) zu tragen.
  • Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten (also Schützen, Treiber und Hunde!) farblich deutlich von der Umgebung abheben.

10.4 Die Ansprache des Jagdleiters (Inhalt)

Der Jagdleiter ist für den gefahrlosen Ablauf der Gesellschaftsjagd verantwortlich!

  • Jagdscheinkontrolle und Kenntnisnahme der UVV durch jeden Jagdteilnehmer (Jäger und Treiber; Bestätigung der Kenntnisnahme durch Unterschrift) 
  • Beginn und Ende des Treibens
  • Bekanntgabe, welche Wildarten bejagt werden
  • Erläuterung der Freigabe des Schießens auf dem Stand, unter Umständen vor dem Anblasen, Schüsse in das Treiben, Laden und Entladen der Waffe, Fangschüsse, Jagdsignale für das An- und Abblasen
  • Art der Einweisung auf dem Stand einschließlich Abholung oder freier Folge nach dem Abblasen, Meldung von Anschüssen und Strecke
  • Aufbrechpausen bekannt geben (bei Schalenwildjagden mit konkreter Uhrzeit)
  • Hinweis, dass in der Aufbrechpause nicht nachgesucht werden darf
  • Einteilung in Gruppen zu den Anstellern (= Anstelljägern)
  • Bekanntgabe, wann Nachsuchen durchgeführt werden
  • Hinweis auf Bestimmungen der UVV und auf die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Schützen für seinen Schuss!
  • Nach Hahn in Ruh sind nur noch Fangschüsse erlaubt!
  • Hinweis: Sicherheit geht vor jagdlichen Erfolg!!!

10.4.1 Was sagt der Anstelljäger (Ansteller) dem Schützen auf dem Stand?   

  • Wo stehen die Nachbarn?
  • Wo befinden sich die Schusssektor(en)?
  • Aus welcher Richtung kommen die Treiber?
  • Wie ist die Folge (in der Regel werden die Schützen vom Stand abgeholt)?

10.4.2 Was sagt der Schütze dem Anstelljäger, wenn er abgeholt wird?   

  • Was wurde beobachtet?
  • Welches Wild wurde beschossen (Nachsuche bzw. Kontrollsuche erforderlich)?
  • Was wurde erlegt?
  • Haben sich evtl. Besonderheiten ereignet?

10.5 Feldtreibjagden auf Niederwild (ab 01.10. – Jagdzeit)

10.5.1 Die Streife

  • In freiem Feld ohne jeglichen Lärm auf Feldhase und Fasan,
  • Schützen und Treiber gehen in einer Front (Linie) über das Feld.
  • Abstand Schütze zu Schütze = max. 70 m (= 2 x Schrotschussentfernung)
  • Sackbildung ist unbedingt zu vermeiden (Linie halten)!
  • Die Treiber nehmen das erlegte Wild auf.

Lautsprecher anschalten – Jagdsignale

10.5.2 Böhmische Streife    

  • Wie Streife, aber Flanken werden ebenfalls besetzt.
  • Bei dieser Abwandlung der einfachen Streife handelt sich um ein offenes Rechteck, alle bewegen sich also in Richtung der offenen Seite.
  • Der Vorteil ist, dass über die Flanken kaum Wild flüchten kann.
  • Die Böhmische Streife ist vor allem bei Feldhasenjagden üblich; die Flanken (Flügel) verhindern ein seitliches Ausbrechen der Feldhasen bzw. Feldhasen werden hierbei erlegt.
  • Schützen an den Flanken schießen nur nach außen.
  • Schützen in der Grundlinie schießen auch nach vorn ins Treiben.
  • Eckposten nicht mit Schützen besetzen (Unfallgefahr)!

10.5.3 Kesseltreiben

  • Nur in offenem, einsehbarem Gelände auf Feldhasen (Fasan, Fuchs)
  • Fläche wird zunächst kreisförmig von allen Schützen und Treibern umstellt.
  • Durchmesser in der Regel 1.000 m und mehr! Kesselmitte muss für jeden Teilnehmer sichtbar sein (z. B. Stock mit deutlicher Markierung).
  • Alle Teilnehmer müssen sich sehen können!! 
  • Nach dem Anblasen bewegen sich alle Teilnehmer Richtung Mittelpunkt. Schützen schießen zunächst auch in das Treiben.
  • Ab einem Durchmesser von 400 m ertönt das Signal „Treiber in den Kessel“ (Sicherheit Schrotschuss).
  • Ab sofort bleiben die Jäger stehen, drehen sich um 180 °um und schießen nur noch nach außen während die Treiber bis zum Mittelpunkt weitergehen. Wenn die Treiber den Mittelpunkt erreicht haben, ertönt „Hahn in Ruh“. Die Schützen müssen jetzt die Waffen entladen und dürfen sie nur noch geöffnet und mit der Mündung nach oben führen.

10.5.4 Vorsteh- oder Standtreiben

  • Jäger beziehen einen festen Stand (stehen der bejagten Fläche vor). 
  • Die Treiber treiben den Jägern das Wild zu.
  • Im offenen Gelände möglich auf Feldhase, Fasan, Fuchs
  • Beim Standtreiben stehen die Schützen auf allen vier Seiten, beim Vorstehtreiben wird nur die Front (offene Form) von Schützen abgestellt, die Schützen stehen vor. 
  • Treiber durchtreiben in einer Linie die Fläche mit dem Wind.
  • Geschossen wird bei großen Treiben zunächst ins Treiben. 
  • Sind die Treiber in Gefahr bringender Nähe, wird nur noch nach außen geschossen.
  • Beim sogenannten Scherentreiben (klassisch bei Fasanenjagden) treiben zwei Treiberwehren gegeneinander.

10.6 Erntejagden auf Schwarz-, Rot- und Raubwild

  • In Mecklenburg-Vorpommern ist es verboten, die Jagd bei der Ernte von landwirtschaftlichen Kulturen auszuüben; ausgenommen ist die Jagdausübung von erhöhten jagdlichen Einrichtungen aus (z. B. Drückjagdböcke, Ansitzleiter oder von Kraftfahrzeugen und auf ihnen fest verankerten Aufbauten, wenn die Kraftfahrzeuge halten, die Motoren abgestellt sind und sich keine Person im Fahrzeuginneren befindet). 
  • Dadurch wird das Sicherheitsrisiko bei derartigen Jagden vermindert. Außerdem wird durch die erhöhte Schussposition und den damit erreichten Kugelfang das Hintergelände weniger gefährdet und der Schütze hält sich an seinen ihm zugewiesenen Stand mit den dazugehörigen Schusssektoren.
  • Als Jagd bei der Ernte von landwirtschaftlichen Kulturen gilt die Jagdausübung auf einer landwirtschaftlichen Fläche während laufender Erntearbeiten.
  • Erntejagden werden schwerpunktmäßig während der Ernte von Raps und Mais auf Schwarzwild, gelegentlich auch auf Rot- und Raubwild durchgeführt.

Video „Erntejagd“

10.7 Waldtreiben (in der Regel ab dem 03.11., dem Hubertustag )

Gesellschaftsjagden im Wald finden üblicherweise ab Anfang November (3. November: Hubertustag) statt. Dann ist aufgrund des Laubfalls die Sichtbarkeit des Wildes erleichtert und die Sicherheit für alle Jagdteilnehmer deutlich höher als vor dem Laubfall.

10.7.1 Die Drückjagd    

  • Eine in der Regel leise Jagdart auf Rot-, Dam- und Rehwild, Schwarzwild, Gams und Fuchs 
  • Wenige Treiber und stöbernde Hunde 
  • Die Schützen stehen in der Nähe der Tageseinstände an den bekannten Wechseln oder Pässen (ca. 100 m von den Einständen entfernt) bzw. Fernwechseln.
  • Treiber gehen langsam durch die Tageseinstände und bringen das Wild auf die Läufe (= Anrühren). Die Hunde stöbern in den Einständen des Schalenwildes.
  • Das Wild soll nicht hochflüchtig, sondern ruhig und vertraut die Schützen anwechseln.
  • Geeignete Hunde: alle mit Spurlaut, dosierter Wildschärfe, Führigkeit – vor allem Stöberhunde, Bracken, Teckel, Deutscher Jagdterrier, kurz jagende deutsche Vorstehhunde (ungeeignet: Apportierhunde, englische Vorstehhunde, Schweißhunde)

10.7.2 Die Riegeljagd

  • Sonderform der Drückjagd
  • Findet im Gebirge auf Rot- und Gamswild statt 
  • Die natürlichen Zwangswechsel werden von den Jägern abgeriegelt. 

10.7.3 Die Ansitzdrückjagd oder Bewegungsjagd  

  • Wie Drückjagd, aber viel großräumiger (mehrere 100 ha, häufig revierübergreifend)
  • Ansitz über mehrere Stunden an Wechseln in Althölzern
  • Jagddruck soll minimiert werden (ca. 6 Wochen vorher – Jagdruhe)
  • An diesem Jagdtag soll eine möglichst hohe Schalenwildstrecke (v.a. weibliches Reh-, Rot- und Damwild und Schwarzwild) erzielt werden.
  • Den Schützen müssen beim Anstellen Schusssektoren zugewiesen werden.
  • Das gesamte Revier wird bejagt, ist also sozusagen das „Treiben“.
  • Aufbrechpausen sind wichtig, damit erlegtes Schalenwild nicht verhitzt! Die Aufbrechpause erfolgt etwa 1 Stunde nach Beginn des Treibens; in der Aufbrechpause darf nicht geschossen werden (außer Fangschüsse), es werden keine Nachsuchen durchgeführt!
  • In der Aufbrechpause wird erlegtes Schalenwild, welches in Sichtweite liegt, entweder aufgebrochen (vor allem Schwarzwild – keinen Aufbruch im Revier belassen!) oder gelüftet (Bauchdecke aufschärfen und Gescheide vorlagern).
  • Liegt ein beschossenes Stück nicht in Sichtweite, wird in der Aufbrechpause der Anschuss verbrochen (mit Anschussbruch oder noch besser mit Trassierband oder Tempotaschentuch!). In der Aufbrechpause darf nicht nachgesucht werden.
  • Die Jäger beziehen spezielle, oben offene Drückjagdböcke (Kugelfang!), von denen die Schützen im Stehen nach allen Richtungen schießen können.
  • Ohne Signale/Schützen oft ohne gegenseitigen Sichtkontakt
  • Die Schützen werden von den Anstellern zu ihren Ständen gebracht und dort eingewiesen.
  • Für den Beginn der Ansitzdrückjagd gibt es folgende Möglichkeiten: 
  1. Sofort nach Einnahme des Standes, wenn Sicherheit hergestellt ist (Regelfall)
  2. (Konkrete Uhrzeit festlegen oder per Jagdsignal [„Das Ganze – Treiber geht langsam voran!“; selten, da Treiben sehr großräumig sind])  
  • Wenige ortskundige Treiber rühren zeitlich versetzt das Wild in den Einständen an; die Hunde stöbern in den Einständen des Wildes und sollen das Wild vor die Schützen bringen. Ende des Treibens in der Regel nach Uhrzeit, selten durch Signal (da die Treiben sehr großräumig sind).

10.8 Planung einer Gesellschaftsjagd am Beispiel einer Drückjagd (Zusatzinfo)

Allgemein:

  • Festlegung der Jagdfläche
  • Festlegung der zu bejagenden Wildarten
  • Festlegung Jagdtermin
  • Vorbereitung der Stände, ggf. mit Schusssektoren
  • Einplanung erforderlicher Hundeführer und Nachsuchengespanne (Brauchbarkeit!)
  • Vorbereitung:
  • Einladungen mit Rückantwort verschicken
  • Sammelplatz festlegen
  • Unterschriftenliste für Jagdscheinkontrolle mit UVV-Belehrung vorbereiten 
  • Streckenplatz definieren
  • Jagdhornbläser einladen
  • Schüsseltreiben planen
  • Tierarztversorgung sicherstellen
  • Standkarten verteilen
  • Ansteller, Hundeführer, Treiberführer einweisen
  • Zeitplan erstellen
  • Rettungspunkt(e) mitteilen 

Am Jagdtag:

  • Jagdscheinkontrolle (+ kundige Person + Schießnachweis) mit Belehrung gegen Unterschrift
  • Kontrolle der Brauchbarkeitspässe der Jagdgebrauchshunde
  • Begrüßung durch den Jagdherrn
  • Sicherheitsbelehrung
  • Informationen zum Jagdablauf
  • Vorstellung der Ansteller (Gruppenführer) und Einteilung der Anstellergruppen
  • Geregelten Abmarsch sicherstellen 

Beispiel für einen Zeitplan:

08:00 UhrBegrüßung  durch den Jagdleiter
08:45 UhAbmarsch und Einnahme der Stände
10:00 – 12:00 UhrTreiber beunruhigen die Einstände 
10:45 – 11:00 UhrAufbrechpause
12:30 UhrHahn in Ruh
AnschließendWild bergen, Aufbrechen, Strecke legen und verblasen, Wild in Wildkammer, Schüsseltreiben;

10.9 Bau- oder Bodenjagd

  • Besonders während der Ranz (Januar/Februar: häufig 1. Februarwochenende) oder im Winter bei schlechtem Wetter („Sauwetter ist Bauwetter“) mit wenigen Jägern, die sich möglichst geräuschlos und gegen den Wind dem Bau auf Schrotschussentfernung nähern und sich an dem bekannten Pass postieren (3 bis 4 Jäger; Vorschriften bezüglich Gesellschaftsjagd beachten: Jagdleitererforderlich, signalfarbene Weste, Sicherheitsbelehrung; außerdem Schusssektoren zuweisen). 
  • Der Hundeführer geht bis zum Bau und lässt den Hund einschliefen. Der Hund soll vorliegen und mit Vorliegelaut den Fuchs sprengen. Sobald der Fuchs springt, wird er in einiger Entfernung zur Röhre mit Schrot erlegt (ca. 8 bis 10 m, um den Erdhund nicht zu gefährden).
  • Es ist sinnvoll, bei der Baujagd für die Arbeit nach dem Schuss einen raubwildscharfen deutschen Vorstehhund mitzuführen. Der Hund soll den angeschweißten Fuchs abtun und verlorenbringen. Bei der Baujagd ist in der Regel der Hundeführer Jagdleiter.
  • Auf den Dachs sollte die Baujagd nicht ausgeübt werden, da dieser sich nicht sprengen lässt, Merkmal: Dachsbau – in Waldbiotopen, Dachsrinne, Polstermateriel vor dem Bau.
  • Die Baujagd am Naturbau ist in der Regel eine Gesellschaftsjagd. Deshalb muss es einen Jagdleiter geben. Der Jagdleiter macht eine Sicherheitsbelehrung und zeigt am Bau den bzw. die Schusssektor(en).
  • In deckungsarmen Feldrevieren und in Revieren mit wenig Naturbauen können für den Fuchs Kunstbaue angelegt werden. Diese sind mindestens 8 m lang und bestehen aus Betonrohren (Durchmesser 20 cm, maximal 25 cm) und einem Kessel. Vom Kessel zur Ausfahrt muss ein leichtes Gefälle sein. Der Kessel muss zugfrei sein. Kunstbaue können ab November alle zwei Wochen kontrolliert werden. Die besten Erfolgsaussichten sind in der Ranzzeit im Januar/Februar.
  • Vorteile Kunstbau:
    1. Einfacher zu bejagen (nur ein Eingang)
    2. Die Jagd am Kunstbau kann auch als Einzeljagd ausgeübt werden
    3. Hund kann nicht verklüftet werden

10.9.1 Das Frettieren auf Wildkaninchen

  • Mit Frettchen (domestizierter Iltis) in der Regel im Februar. Zum Teil werden die Wildkaninchen beim Verlassen des Baus mit Netzen gefangen und dann abgeschlagen (bevorzugt in befriedeten Bezirken) oder im Rahmen der Beizjagd z. B. mit dem Habicht bejagt. 
  • Gelegentlich werden bei der Baujagd auf Wildkaninchen auch Kaninchenteckel eingesetzt. Allerdings sind Frettchen im Bau wendig