Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

16 Die Prüfungen unserer Jagdhunde

Wir unterscheiden zwei Arten von Prüfungen:

  • Die vom JGHV (Jagdgebrauchshundverband) bzw. von ihm angeschlossenen Zucht- und Prüfungsvereinen durchgeführten Prüfungen
  • Die auf gesetzlicher Grundlage durchgeführten Prüfungen

In Mecklenburg-Vorpommern: Brauchbarkeitsprüfung (BP), durchgeführt von der Landesjägerschaft (LJV)

16.1 Die Prüfungen des Jagdgebrauchshundverbands

Der Jagdgebrauchshundverband e. V. (JGHV) ist die Dachorganisation der einzelnen Zucht- und Prüfungsvereine. Der JGHV hat folgende Aufgaben:

  • Er gibt jährlich das Gebrauchshundestammbuch heraus. In dem Gebrauchshundestammbuch sind die Ergebnisse sämtlicher Verbandsprüfungen aufgelistet.
  • Er verabschiedet auf seinen Hauptversammlungen die Prüfungsordnungen.
  • Aus- und Weiterbildung der Richter

Im Vordergrund der Jägerprüfung stehen die Prüfungen der Vollgebrauchshunde, die insbesondere durch unsere deutschen Vorstehhunde repräsentiert werden. Vollgebrauchshunde werden als sogenannte Allrounder in Feld, Wald und Wasser bei den unterschiedlichsten Jagdarten vor und nach dem Schuss eingesetzt.

16.1.1 Prüfungen ausschließlich für Vorstehhunde

Anlage- und ZuchtprüfungenLeistungsprüfung
SinnDie Feststellung der natürlichen Anlagen des Junghundes. Es sollen die Hunde erkannt werden, die aufgrund ihrer Anlagen für die Zucht besonders wertvoll sind.Zweck der VGP ist die Feststellung der Brauchbarkeit der für den vielseitigen Jagdbetrie bestimmten Jagdhunde (Feld-, Wald- und Wasserarbeit)
PrüfungenVJP: Verbandsjugendprüfung; bei DK „Derby“ genannt.Die VJP findet im Frühjahr statt.VGP: Verbandsgebrauchsprüfung: Meisterprüfung; die VGP findet im Herbst statt.
HZP: Herbstzuchtprüfung; bei DK „Solms“ genannt.Die HZP findet im Herbst statt.

Altersvorschriften bei den Prüfungen für Vorstehhunde

  • Bei den beiden Anlageprüfungen VJP und HZP gibt es ein Höchstalter:  An diesen Prüfungen dürfen Hunde teilnehmen, die im vorangegangenen Kalenderjahr oder aber im letzten Quartal des vorvergangenen Jahres gewölft wurden.
  • Für die Leistungsprüfung VGP gilt: Hunde, die im gleichen Jahr gewölft sind, dürfen nicht zur VGP zugelassen werden (d. h., es gilt ein Mindestalter von 12 Monaten).

Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern bestätigt auf Antrag des Hundehalters die Brauchbarkeit des Jagdhundes.

Sonstige Verbandsleistungsprüfungen für andere Rassen (Zusatzinfo)

1. für Erd-, Stöber- und Laufhunde: GP = Gebrauchsprüfung
2. für Teckel: VP = Vielseitigkeitsprüfung
3. für Schweißhunde:a) VP = Vorprüfungb) HP = Hauptprüfung (im praktischen Jagdbetrieb)

16.1.2 Leistungszeichen des Jagdgebrauchshundverbands (Zusatzinfo)

Daneben gibt es auch noch Leistungsprüfungen bzw. Leistungsnachweise, bei denen besondere Leistungen verschiedener Hunderassen in einem ganz bestimmten Fach geprüft werden.

16.1.3 Bringtreueprüfung (Btr)

Es handelt sich bei der Bringtreueprüfung um eine eigenständige Prüfung. Diese Prüfung darf nicht mit einer Fuchsschleppe verwechselt werden!

Die Btr. wird mit einem mindestens 3,5 kg schweren Fuchs geprüft. Mindestens 2 Stunden vor der Prüfung werden mehrere Füchse ausgelegt. Die Plätze, an denen die Füchse ausgelegt werden, müssen mindestens 50 m voneinander und mindestens 100 m von der Stelle am Dickungsrand entfernt sein, an der der Hund bei der Prüfung geschnallt werden soll. Dabei sind die Füchse zu den Auslegeplätzen zu tragen, sie dürfen auf keinen Fall geschleppt werden. Der Hund muss aus der freien Suche heraus (ohne „Such verloren Apport!“-Kommando) innerhalb von 20 Minuten den ersten ausgelegten Fuchs, den er findet, bringen.

16.1.4 VSwP I (Verbandsschweißprüfung I)

(20-Stunden-Fährte, 1 000 m, ¼ l Schalenwildschweiß) 

16.1.5 VSwP II (Verbandsschweißprüfung II)

(40-Stunden-Fährte, 1 000 m, ¼ l Schalenwildschweiß)

Wichtig: Bei den beiden Verbandsschweißprüfungen sind alle Jagdhunderassen zugelassen, es handelt sich nicht um Verbandsprüfungen der Schweißhunde!

16.2 Sonstige wichtige Prüfungen nur für Vorstehhunde (Zusatzinfo)

Schließlich gibt es noch die Ausleseprüfungen der einzelnen Zuchtvereine, bei denen rassebedingte Eigenschaften geprüft werden, z. B.:

  • Hegewald Bundes-HZP des Vereins DD
  • Schorlemer Bundes-HZP des Vereins DL

16.3 Die Prüfungen unserer Vorstehhunde im Überblick

Fachgruppe              PrüfungsfächerAnlagenprüfungLeistungsprüfung
VJPHZPVGP
FeldarbeitNaseXX (A)X
SucheXX (A)X
VorstehenXX (A)X
Manieren am Wild und NachziehenX
FührigkeitXX (A)X
SchussfestigkeitXX (A)X
Spurarbeit (Hase)X(X)
ArbeitsfreudeX (A)
Federwildschleppe 200 mX (Ab)X
Haarwildschleppe 300 mX (Ab)
WasserarbeitSchussfestigkeit im WasserX (A)
Verlorensuche im deckungsreichen GewässerXX
Stöbern mit Ente im deckungsreichen GewässerX(X)
Stöbern ohne Ente im deckungsreichen GewässerX
WaldarbeitSchweißarbeit, 400 m TF oder ÜF, wahlweose Totverbeller, Totverweiser mit AnschneideprüfungX
Haarwildschleppe 300 mX
Fuchs über HindernisX
Fuchsschleppe, 300 mX
StöbernX
BuschierenX
GehorsamAllgemeines Verhalten – Gehorsam(X)X
Verhalten auf dem StandX
LeinenführigkeitX
Folge bei FußX
AblegenX
Benehmen vor eräugtem FederwildX
Benehmen vor eräugtem HaarnutzwildX
Schussruhe
Art des BringensHase und KaninchenX (Ab)
EnteX (Ab)
FederwildX (Ab)
Fuchs

16.4 Die Prüfung für Jagdhunde nach dem Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Der JGHV hat in seinen Prüfungen ein sehr hohes Niveau bezüglich der Leistungen festgelegt, um züchterisch zu Erfolgen zu kommen (VJP, HZP) und um dem Jäger einen leistungsstarken und brauchbaren Jagdhund für den Jagdbetrieb (VGP) zur Verfügung zu stellen. 

Leider wurden im Laufe der Jahre immer weniger Hunde auf den Leistungsprüfungen des JGHV vorgestellt. Deshalb wurde eine Prüfung vom Gesetzgeber geschaffen, die sogenannte Mindestleistungen für einen brauchbaren Jagdhund festlegt. Die vom Gesetzgeber geschaffene Prüfung nennt sich Brauchbarkeitsprüfung.

16.4.1 Brauchbarkeitsprüfung (BP) in Mecklenburg-Vorpommern

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • Der Jagdhund muß dem Phänotyp einer der FCI anerkannten Jagdhunderassen entsprechen und einer den nachstehenden Jagdhunderassen angehören:
    • Vorstehhunde
    • Stöberhunde
    • Schweißhunde
    • Bracken
    • Erdhunde sowie
    • Apportierhunde
  • Jagdhund mit Ahnentafel oder Registrierungsbescheinigung des betreuenden Zuchtvereins
  • Der Jagdhund hat das 1. Lebensjahr vollendet.
  • Der Hundeführer ist im Besitz eines gültigen Jagdscheins.

Prüfungsinhalt

Pflichtfachgruppe: Gehorsam in Verbindung mit einer oder mehreren Wahlfachgruppen

Wahlfachgruppen:

  • Stöbern (Arbeit vor dem Schuss)
  • Bauarbeit (Arbeit vor dem Schuss)
  • Schweißarbeit (Arbeit nach dem Schuss)
  • Wasserarbeit (Arbeit nach dem Schuss)
  • Bringen (Arbeit nach dem Schuss)

Die Bestätigung der Brauchbarkeit erfolgt durch den Landesjagdverband MV durch Erteilung eines Brauchbarkeitspasses.