Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung
5 Landbau
5.1 Definition Landbau
Landbau ist der Anbau von Pflanzen für die Ernährung von Menschen und Tieren oder zur Energiegewinnung.
5.2 Nutzungsarten
Ca. 52 % der Fläche Deutschlands werden landwirtschaftlich genutzt.
- Ackerflächen: ca. 70 %
- Grünland (Wiesen und Weiden): ca. 21 %
- Sonstiges ca. 9 % (z. B. Obstanlagen, Rebflächen, Brachflächen)
5.3 Landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Getreidearten (Hafer, Weizen, Roggen, Gerste, Mais)
- Hackfrüchte (Kartoffeln, Futterrüben, Zuckerrüben, Topinambur)
- Hülsenfrüchte (Futtererbsen, Sojabohnen, Ackerbohnen)
- Futterpflanzen (Kleearten, Klee-Gras-Gemenge)
- Zwischenfrüchte (Sommerraps, Senf, Ölrettich, Rübsen, Phacelia)
- Ölfrüchte (Winterraps, Sonnenblumen, Lein)
- Sonderkulturen (Gemüse, Wein, Tabak, Hopfen)
- Grünland (Wiese, Weide)
5.4 Wie kann man die Getreidearten unterscheiden?
- Gerste: Lange Grannen, Ähre hängend
- Roggen: kurze Grannen
- Weizen: ohne Grannen
- Hafer: Rispen statt Ähren
- Mais: Kolben
5.5 Wann erfolgen Saat, Pflanzung und Ernte unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse?
Saat bzw. Pflanzung erfolgt i. d. R. im Frühjahr, die Ernte im Sommer bzw.
Frühherbst.
5.5.1 Welche Besonderheiten gibt es beim Getreide?
Bei Roggen, Gerste und Weizen unterscheiden wir Sommer- und Wintergetreide. Sommergerste, Sommerroggen und Sommerweizen wird im März gesät. Wintergetreide bereits im Herbst (überwintert als grüne Pflanzen auf dem Acker = winterhart), Hafer und Mais sind hingegen reine Sommergetreidearten.
5.5 Wann erfolgen Saat, Pflanzung und Ernte unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse?
Saat bzw. Pflanzung erfolgt i. d. R. im Frühjahr, die Ernte im Sommer bzw. Frühherbst.
5.5.1 Welche Besonderheiten gibt es beim Getreide?
Bei Roggen, Gerste und Weizen unterscheiden wir Sommer- und Wintergetreide. Sommergerste, Sommerroggen und Sommerweizen wird im März gesät. Wintergetreide bereits im Herbst (überwintert als grüne Pflanzen auf dem Acker = winterhart), Hafer und Mais sind hingegen reine Sommergetreidearten.
5.5.2 Wann erfolgt üblicherweise die Getreideernte?
Abgesehen vom Mais, wird Sommer- und Wintergetreide im Juli/August geerntet.
5.5.3 Welches Getreide wird zuerst geerntet?
Wintergerste (gefolgt von Roggen, Weizen, Hafer)
5.5.4 Welche Besonderheit weist der Mais auf?
Mais stammt aus Süddamerika und benötigt zum Keimen viel Wärme (8 °C Bodenwärme). Er wird daher erst Ende April/Anfang Mai gedrillt. Geerntet wird er im Herbst: Silomais im September; Körnermais im Oktober/November.
5.5.5 Welche Ansprüche stellen die Getreidearten an den Boden?
- Hafer: Anspruchsloseste Getreideart, wächst auf allen Böden
- Roggen und Gerste: mittlere Ansprüche
- Weizen: höchste Ansprüche
5.6 Was sind Leguminosen, und welche Besonderheiten weisen sie auf?
Leguminosen sind Schmetterlingsblütler. Sie leben in Symbiose mit Knöllchenbakterien, die an den Wurzeln sitzen und elementaren Stickstoff direkt aus der Bodenluft (ohne Wasser) aufnehmen können. Der Stickstoff wird in den Knöllchen eingelagert und im Zuge der Zersetzung langsam an den Boden wieder abgegeben.
5.6.1 Zu den Leguminosen zählen:
- alle Kleearten
- Hülsenfrüchte (Bohnen, Erbsen…)
- Ginster (Pionierstrauch)
- Robinie
- (die Erle kann auch Stickstoff binden, zählt jedoch nicht zu den Leguminosen)
Welche Kleearten unterscheiden wir?
z. B. Rotklee, Gelbklee, Weißklee, Schwedenklee, Perserklee, Luzerne
5.7 Was verstehen wir unter Zwischenfrüchten?
Zwischenfrüchte werden nach der Ernte der Hauptfrucht (z. B. nach Ernte des Sommergetreides) angebaut, wachsen also zwischen zwei Hauptanbauten (Senf, Sommerraps, Roggen, Ölrettich, Rübsen, Phacelia).
5.7.1 Wozu dient der Zwischenfruchtanbau?
- Erosionsschutz (Hanglagen)
- Futtergewinnung
- Bodenlockerung (Durchwurzelung)
- Gründünung (nach Unterpflügen – Humusbildung)
- Nährstoffbindung (wasserlöslicher Nährstoffe, z. B. N und P)
5.8 Wie unterscheiden sich Wiesen und Weiden?
Wiesen werden gemäht und dienen der Futtermittelgewinnung.
Weiden werden direkt geweidet (Freilandhaltung von z. B. Rindern, Pferden und Schafen).
5.9 Wie können Futtermittel haltbar gemacht werden?
Futtermittel (Gras, Klee) können getrocknet werden (Heu) oder siliert werden (Silage)
5.9.1 Wann wird Gras geschnitten?
Vor der Blüte, da höherer Eiweißgehalt (Ende Mai)
5.9.2 Was verstehen wir unter Silage?
Das Silieren ist eine Form der Futtermittelkonservierung mithilfe der Milchsäuregärung. Bei der Silageherstellung muss das Futtermittel (Grasschnitt, Maishäckselgut) luftdicht zusammengepresst werden. Anschließend setzen Milchsäurebakterien, die überall in der Luft vorhanden sind, einen Gärprozess in Gang, der das Futtermittel haltbar macht (z. B. auch Sauerkraut).
5.10 Pflanzenschutz in der Landwirtschaft
5.10.1 Wozu dient der Pflanzenschutz?
Soll vor Ertrags- und Qualitätseinbußen schützen; es werden hauptsächlich chemische Verfahren eingesetzt.
5.10.2 Welche chemischen Mittel (Pestizide) gibt es?
- Insektizide (gegen Insekten)
- Herbizide (gegen Unkräuter)
- Fungizide (gegen Pilze) u. m.
5.11 Wildschäden in der Landwirtschaft und deren Verhütung
| Schadensart | Pflanzen | Wildart | Verhütung |
| Fraßschaden(Milchreife) | Getreide, Mais, Kartoffeln, Rüben | Schwarz-, Rot-, Damwild, Fasan | Angepasste Wilddichte, Schwerpunktbejagung Elektrozaun (bis 10 ha)Ablenkfütterung (Schwarzwild) |
| Trittschaden | Getreide, Mais, Raps | Schwarz-, Rot-, Damwild | |
| Lagerschaden | Getreide, Raps | Schwarz-, Rot-, Damwild | |
| Gebräch | Grünland, Wintergetreide | Schwarzwild | siehe Fraßschaden |
| Fraßschaden | Obstbäume | Kaninchen | Bejagung |
| Fraßschaden | Obstbäume, Weinreben | Kaninchen | Bejagung |
| Fraßschaden | Weintrauben | Fasan | Bejagung |
5.11.1 Schadensregulierung bei Wild- und Jagdschaden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Der Geschädigte muss innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme bzw. nachdem er bei üblicher Sorgfalt den Schaden hätte erkennen müssen bei dem für das Grundstück zuständigen Gemeindeordnungsamt den Schaden melden (Kontrolle spätestens alle 4 Wochen). Es beginnt ein Verwaltungsvorverfahren (soll Gerichte entlasten). Ist der Schaden rechtzeitig angemeldet worden, so beraumt die Gemeinde unverzüglich einen Ortstermin (am geschädigten Grundstück) an mit dem Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Kommt keine gütliche Einigung zustande, so ist der Schaden vom Wildschadensschätzer zu schätzen. Der Schätzer erstellt über Art und Umfang des Schadens ein schriftliches Gutachten. Das Gutachten geht an das Gemeindeordnungsamt. Das Gemeindeordnungsamt setzt den festgestellten Schaden durch einen Vorbescheid fest. Der Vorbescheid geht den Beteiligten zu; aufgrund des Vorbescheides kann eine Zwangsvollstreckung veranlasst werden. Gegen den Vorbescheid können die Beteiligten Klage erheben innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht. Es beginnt dann ein gerichtliches Nachverfahren.
Bei Schäden durch Rot-, Dam- und Schwarzwild ersetzt in M/V die Wildschadensausgleichkasse auf Antrag bis zu 90 % des Schadens.
Bildteil: Wildschäden im Wald




Bildteil: Wildschäden im Feld




Bildteil: Getreidearten




Bildteil: Abiotische Feldschäden
Bildteil: Milchreifer Weizen
Getreideernte

fehlende Halmstabilität, hohe Erträge



Bilderserie: Ausmähverlust Rehwild

Gleichzeitig setzen die Ricken. Dadurch kann es zu hohen Verlusten kommen, weil die Kitze sich in den ersten drei Lebenswochen bei Gefahr drücken anstatt zu flüchten.
Gelegentlich kann man an einer frisch gemähten Wiese eine wartende bzw. sichernde Ricke beobachten. Wenn man dann noch Raben- oder Greifvögel anfliegen und in der Nähe der Ricke landen sieht, ist dies i.d.R. ein untrügliches Zeichen, dass ein Kitz der Ricke vermäht
wurde. In den ersten drei Lebenswochen drücken sich die Kitze bei Gefahr. Dies wird ihnen dann zum Verhängnis. Ältere Kitze suchten bei Gefahr. Die Ricke steht stunden-, manchmal 2 Tage lang in der Nähe. Wenn Raben- und Greifvögel das ausgemähte Kitz anschneiden, verteidigt sie es intensiv. Die gute Nachricht an dem Drama: Das zweite Kitz hat überlebt. Hier bewährt sich das Verhalten beim Rehwild, die Kitze getrennt abzulegen.
Das geschnittene Gras wird haltbar gemacht, indem es entweder getrocknet (Heu) oder siliert wird.
Gegenmaßnahmen: Wiese vor dem Mähen absuchen (zu Fuß , mit Hund oder mit einer Wärmebildkamera an einer Drohne)
Keine Gefahr mehr besteht für die Kitze bei der Getreideernte (Gerste, Roggen, Weizen Hafer) oder Rapsernte ab ca. Mitte Juli mit Mähdreschern, da sich die Kitze dann nicht mehr bei Gefahr drücken, sondern flüchten.



