Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

14 Naturschutz und Jagd

Die Jagdausübung hat die nachhaltige Nutzung von Wildbeständen zum Ziel. Dabei gilt es zu beachten, dass

  • die Sozialstrukturen erhalten bleiben
  • die Wildbestände angepasst sind
  • Wildschäden in der Land-, Forst und Fischereiwirtschaft möglichst vermieden werden
  • und Wild vor Seuchen und Futternot sowie wildernden Hunden und Katzen geschützt werden

Wesentlicher Bestandteil des Jagdrechts ist die Pflicht zur Hege. Die Ausübung der Hege hat zum Ziel:

  • die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie
  • die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes und seiner Lebensräume

Bei einer naturschutzkonformen Jagd ist die Einhaltung des Prinzips der Nachhaltigkeit wichtig. Dies schließt die gesamte Tier- und Pflanzenwelt ein. Denn ohne eine intakte, artenreiche Natur wäre Jagd überhaupt nicht möglich. 

Was tun Jäger konkret für den Naturschutz?

  • Anlage und Pflege von Hecken, Streuobstwiesen, Wildäcker, Blühstreifen
  • Anlage von Laichgewässern
  • Anbringung und Unterhaltung von Vogelnist-, Fledermausspaltenkästen und Insektenhotels
  • Schaffung von Jagdruhezonen
  • Prädatorenbejagung (Raubwildbejagung) zum Schutz von Bodenbrütern (z. B. Rebhuhn, Kiebitz, Lerche)
  • Wildtiermonitoring (Bestandserhebungen zur Häufigkeit und Bestandsentwicklung von Wildtieren (z.B. Feldhasen, Wildkaninchen und Rebhühner); WILD: Projekt des DJV und der Landesjagdverbände seit 2001)
  • Zahlung von Jagdabgabe (jeder Jäger zahlt beim „Lösen des Jagdscheins“ zusätzlich zur Jagdscheingebühr eine Jagdabgabe. Hiermit können naturschutzbezogene Vorhaben gefördert werden; siehe Jagdrecht, Jagdschein)