Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

8 Jagdschaden

Mit dem Begriff Jagdschaden wird ein Schaden am Grundstück definiert, der durch die Jagdausübung verursacht wird. Wenn die Jagdausübung missbräuchlich ist, ist der Jagdschaden ersatzpflichtig, z. B. Treibjagd auf Feldern mit reifender Halmfrucht oder Bergen eines Stückes Wild mit Pkw von Feldern.

Haftung: Der Jagdausübungsberechtigte haftet immer, auch für Schäden, die durch Jagdaufseher, Jagdgäste und Treiber verursacht wurden.