Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung
7 Wildschadensausgleichskasse
7.1 Grundgedanke
Die Wildschadensausgleichskasse ist als Solidarkasse zu verstehen.Es gibt sie in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Mecklenburg-Vorpommern; die Wildschadensausgleichskasse gibt es ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern, es gibt sie in keinem weiteren Bundesland.
7.2 Rechtsform
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
7.3 Aufgaben
- Wildschäden verhindern
- Von Rot-, Dam- und Schwarzwild verursachte Wildschäden bis zu 90 % ausgleichen.
7.4 Mitglieder
- Jagdgenossenschaften
- Pächter eines Jagdbezirks
- Eigenjagdbesitzer
- Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 ha bewirtschaften
- Alle anderen Landwirte können der Kasse beitreten.
7.5 Beitragspflicht
- Alle Mitglieder außer Landwirte und Eigenjagdbesitzer sind beitragspflichtig.