Mit dem Begriff Jagdschaden wird ein Schaden am Grundstück definiert, der durch die Jagdausübung verursacht wird. Wenn die Jagdausübung missbräuchlich ist, ist der Jagdschaden ersatzpflichtig, z. B. Treibjagd auf Feldern mit reifender Halmfrucht oder Bergen eines Stückes Wild mit Pkw von Feldern.
Haftung: Der Jagdausübungsberechtigte haftet immer, auch für Schäden, die durch Jagdaufseher, Jagdgäste und Treiber verursacht wurden.
Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr!
Mit unserem Newsletter bekommen Sie spannende Einblicke, exklusive Angebote und aktuelle Events
rund um Gut Grambow – direkt in Ihr Postfach. Jetzt anmelden und nichts mehr verpassen!
Oops! Wir konnten dein Formular nicht lokalisieren.