Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

20 Grundsätze der Fallenjagd

  1. Jagdschein erforderlich
  2. Geräte – lebend unversehrt, die Fangjagd mit Totschlagfallen kann durch die Jagdbehörde zum Bodenbrüterschutz ausnahmsweise zugelassen werden,
  3. Jagd- und Schonzeiten beachten, evtl. keine Jagdausübung bis zum  Selbstständigwerden der Jungtiere (Elterntierregelung)
  4. Sicherheit (UVV; BGB – Schadensersatzpflicht)
  5. Kontrolle – Die Zeit zwischen Fang und Erlegung ist so kurz wie möglich zu halten. Fallen sind mindestens einmal am Tag zu kontrolieren, Wieselwippbrettfallen zusätzlich mittags kontrollieren
  6. Katzenschutz – Lebensfangfallen mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Haus entfernt aufstellen