Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

7 Die Zucht des Jagdhundes

7.1 Ziel

Die Zucht von Jagdhunden hat zum Ziel, dem Jäger einen leistungsstarken Hund für die Jagd zur Verfügung zu stellen. Um dies zu gewährleisten, wachen Zuchtvereine, die dem JGHV (Jagdgebrauchshundverband e. V.) angeschlossen sind, über alle ordentlichen Zuchtvorgänge.

7.2 Voraussetzung für die Zulassung

Eine ordentliche Zucht ist nur mit vorheriger Zustimmung des Zuchtwartes des entsprechenden Vereins möglich. Ohne Zustimmung ( „Schwarzzuchten“) werden für die Welpen keine Ahnentafeln ausgestellt.

7.3 Voraussetzungen für die Zuchtgenehmigung

Diese sind insbesondere:

  • Ahnentafel der Elterntiere
  • Keine zuchtausschließenden anatomischen Fehler (z. B. HD, Vorbeißer, Rückbeißer, kuhhessig, fassbeinig, Farbe, Zahnstatus, Größe)
  • Entsprechende Leistungen bei den Anlageprüfungen,
  • Entsprechender Formwert (Körperbau und Haarwert, keine anatomischen Fehler) 

7.4 Geschlechtsreife

Sie wird erreicht:

  • Bei Rüden mit 6 bis 12 Monaten
  • Bei Hündinnen mit 6 bis 8 Monaten  

7.5 Zuchtreife

Zuchtreif wird ein Hund jedoch erst mit 1,5 bis 2 Jahren (bestandene Herbsttzuchprüfung HZP; HD – z. B. frühestens nach 12 Monaten feststellbar!).

7.6 Die Hitze

  • Jährlich 2 x (Frühjahr und Herbst); man sagt dazu auch, die Hündin ist läufig bzw. heiß.
  • Die Hitze dauert ca. 3 Wochen (1 Woche Vor-, 1 Woche Haupt-, 1 Woche Nachhitze).
  • Erkennung: Verändertes Verhalten, Schwellung der Schnalle, Ausfluss (Färben)
  • Günstigste Zeit zum Belegen: 11. bis 13. Tag ab Beginn der Hitze
  • Bevorzugter Zuchtzeitpunkt ist das Frühjahr.

7.7 Der Deckakt

Hunde hängen nach der Paarung 10 bis 30 Minuten lang (niemals gewaltsam trennen!).

7.8 Geburt und Welpen

  • Tragzeit: 63 Tage (9 Wochen)
  • Anzahl der Jungen: 4 bis 8, behaart und blind (10 bis 12 Tage)
  • Kupieren in der 1. Lebenswoche (Voraussetzungen beachten!)
  • Entwurmung (erste Entwurmung mit 3 Wochen gegen Spulwürmer)
  • Kennzeichnung mit einem Chip in der 6. bis 8. Lebenswoche
  • Säugezeit: 5 Wochen
  • Abnahme des Wurfes durch den Zuchtwart
  • Trennung von der Hündin nach frühestens 8 Wochen
  • 1. Impfung (4-fach-Impfung) mit 8 Wochen