Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

17 Begriffe aus der Wildverwertung

AbbalgenAbziehen des Balges bei Hase, Kaninchen und Raubwild (mit Ausnahme des Dachses)
AbschwartenAbziehen der Schwarte bei Schwarzwild und Dachs
AufbrechenÖffnen der Bauchdecke und des Brustkorbs in der Regel von Schalenwild und Entnahme von Geräusch und Gescheide
AufbruchInnereien von Schalenwild (Geräusch + Gescheide)
AufschärfenAufschneiden
Aus der Decke schlagenAbziehen der Decke bei Schalenwild außer Schwarzwild
AusweidenAufschärfen des Wildkörpers und herausnehmen aller inneren Organe beim Niederwild
BrandadernAufschärfen des Wildkörpers und herausnehmen aller inneren Organe beim Niederwild
Brunftkugeln bzw. KurzwildbretHoden
DrosselLuftröhre
DrosselknopfKehlkopf
EndverbraucherIst der Konsument eines Lebensmittels, der dieses Lebensmittel nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers verwendet
FallwildDurch Alter oder Krankheit verendetes Wild; Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache; es ist als Lebensmittel für den Menschen genussuntauglich. Ein Inverkehrbringen ist strafbar!
GeräuschHerz, Lunge, Leber, Nieren, Milz
Großes GescheideMagen
Großes JägerrechtKleines Jägerrecht + Vorschlag + Decke (früher Entlohnung der Berufsjäger, wurde durch Schussgelder abgelöst)
GroßwildFrei lebende Landsäugetiere, die nicht unter die Begriffsbestimmungen für Kleinwild fallen (Schalenwild)
Kleine Menge erlegtenWildesStrecke eines Jagdtages
Kleines GescheideDünndarm, Dickdarm, Harnblase, Geschlechtsorgane
Kleines JägerrechtGeräusch
KleinwildFrei lebendes Federwild und frei lebende Hasentiere
Kundige PersonJägerprüfung ab 01.02.2009; darf Wild abgeben an Wildbearbeitungsbetriebe, die kundige Person nimmt vor und nach dem Schuß eine Fleichbeschau vor,
LebensmittelAlle Stoffe und Erzeugnisse, die in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden
LebensmittelunternehmerDer Jäger ist Lebensmittelunternehmer, sobald er Wildbret in Verkehr bringt
LüftenHierbei wird die Bauchdecke vom Schloss bis zum Brustbein eröffnet und das Zwerchfell beidseits der Brustwand durchtrennt. Bei noch ausreichender Zeit kann nun ohne Eröffnung des Schlosses der Magen-Darm-Trakt entfernt werden; sonst wird lediglich zur besseren Auskühlung das Gescheide aus der Bauchhöhle vorgelagert (z. B. bei Drückjagden in der Aufbrechpause)
Örtliche Betriebe des EinzelhandelsBetriebe, die im Umkreis von nicht mehr als 100 km vom Wohnort des Jägers oder von dem Erlegeort des Wildes gelegen sind
PinselHaarbüschel am Austritt der Brunftrute
PrimärerzeugnisseErzeugnisse aus primärer Produktion, also erlegte, versorgte und als genusstauglich beurteilte Wildkörper in der Decke oder im Federkleid
PrimärproduktionUmfasst das Jagen, Fischen und Ernten wild wachsender Erzeugnisse
SchlossKnorpelige Verbindung der beiden Beckenknochenhälften (je älter das Wild, umso verknöcherter die Schlossnaht)
SchlundSpeiseröhre
UnfallwildDurch Fahrzeuge (aber auch Brunftkämpfe, wildernde Hunde) getötetes Wild, ist wie Fallwild genussuntauglich!
WildbretMuskelfleisch
ZerwirkenZerlegen von Schalenwild