Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

4 Anzeigepflichtige Krankheiten

Bei anzeigepflichtigen Krankheiten ist der Jäger bereits bei Verdacht verpflichtet, das VLA zu informieren. Damit soll gewährleistet werden, dass frühzeitig staatliche Bekämpfungsmaßnahmen anlaufen können. Sollte die Veterinärbehörde nicht erreichbar sein, informiert man die Polizei.

Wir merken uns folgende anzeigepflichtige Krankheiten:

  1. Blauzungenkrankheit („V“: Viren)
  2. Geflügelpest (V)
  3. MKS (V)
  4. ASP, KSP (V)
  5. Tollwut (V)
  6. Brucellose („B“: Bakterien)
  7. Milzbrand (B)

Im Unterschied zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen werden andere Krankheiten nicht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft.