Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung
20 Grundsätze der Fallenjagd
- Jagdschein erforderlich
- Geräte – lebend unversehrt, die Fangjagd mit Totschlagfallen kann durch die Jagdbehörde zum Bodenbrüterschutz ausnahmsweise zugelassen werden,
- Jagd- und Schonzeiten beachten, evtl. keine Jagdausübung bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere (Elterntierregelung)
- Sicherheit (UVV; BGB – Schadensersatzpflicht)
- Kontrolle – Die Zeit zwischen Fang und Erlegung ist so kurz wie möglich zu halten. Fallen sind mindestens einmal am Tag zu kontrolieren, Wieselwippbrettfallen zusätzlich mittags kontrollieren
- Katzenschutz – Lebensfangfallen mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Haus entfernt aufstellen