Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung
14 Naturschutz und Jagd
Die Jagdausübung hat die nachhaltige Nutzung von Wildbeständen zum Ziel. Dabei gilt es zu beachten, dass
- die Sozialstrukturen erhalten bleiben
- die Wildbestände angepasst sind
- Wildschäden in der Land-, Forst und Fischereiwirtschaft möglichst vermieden werden
- und Wild vor Seuchen und Futternot sowie wildernden Hunden und Katzen geschützt werden
Wesentlicher Bestandteil des Jagdrechts ist die Pflicht zur Hege. Die Ausübung der Hege hat zum Ziel:
- die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie
- die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes und seiner Lebensräume
Bei einer naturschutzkonformen Jagd ist die Einhaltung des Prinzips der Nachhaltigkeit wichtig. Dies schließt die gesamte Tier- und Pflanzenwelt ein. Denn ohne eine intakte, artenreiche Natur wäre Jagd überhaupt nicht möglich.
Was tun Jäger konkret für den Naturschutz?
- Anlage und Pflege von Hecken, Streuobstwiesen, Wildäcker, Blühstreifen
- Anlage von Laichgewässern
- Anbringung und Unterhaltung von Vogelnist-, Fledermausspaltenkästen und Insektenhotels
- Schaffung von Jagdruhezonen
- Prädatorenbejagung (Raubwildbejagung) zum Schutz von Bodenbrütern (z. B. Rebhuhn, Kiebitz, Lerche)
- Wildtiermonitoring (Bestandserhebungen zur Häufigkeit und Bestandsentwicklung von Wildtieren (z.B. Feldhasen, Wildkaninchen und Rebhühner); WILD: Projekt des DJV und der Landesjagdverbände seit 2001)
- Zahlung von Jagdabgabe (jeder Jäger zahlt beim „Lösen des Jagdscheins“ zusätzlich zur Jagdscheingebühr eine Jagdabgabe. Hiermit können naturschutzbezogene Vorhaben gefördert werden; siehe Jagdrecht, Jagdschein)