Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

7 Wildschadensausgleichskasse 

7.1 Grundgedanke

Die Wildschadensausgleichskasse ist als Solidarkasse zu verstehen.Es gibt sie in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Mecklenburg-Vorpommern; die Wildschadensausgleichskasse gibt es ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern, es gibt sie in keinem weiteren Bundesland.

7.2 Rechtsform

  • Körperschaft des öffentlichen Rechts 

7.3 Aufgaben

  • Wildschäden verhindern 
  • Von Rot-, Dam- und Schwarzwild verursachte Wildschäden bis zu 90 % ausgleichen.

7.4 Mitglieder

  • Jagdgenossenschaften
  • Pächter eines Jagdbezirks
  • Eigenjagdbesitzer
  • Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 ha bewirtschaften
  • Alle anderen Landwirte können der Kasse beitreten. 

7.5 Beitragspflicht

  • Alle Mitglieder außer Landwirte und Eigenjagdbesitzer sind beitragspflichtig.