Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

2 Waffenrecht 

Schusswaffen …sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Halbautomaten …sind Schusswaffen (Mehrladewaffen)  , bei denen nur durch Betätigen des Abzuges weitere Schüsse aus demselben Lauf abgegeben werden können. (halbautom. Langwaffen für die Jagd: es dürfen sich max. 3 Patronen in der Waffe befinden, dies gilt nicht für Pistolen und Revolver (Revolver sind keine halbautomatischen Waffen)
Repetierwaffen …dies sind Schusswaffen (Mehrladewaffen), bei denen das Zuführen der Patrone aus einem Magazin, das Abfeuern und das Entfernen der Patrone oder Patronenhülse mit Hilfe eines nur von Hand zu betätigenden Mechanismus erfolgt.
Einzelladerwaffen…dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.
Langwaffen …dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen (verwendbare Gesamtlänge bis 60 cm).
Einsteckläufe …sind Läufe ohne eigenen Verschluss, die in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden können (… um i.d.R. kleinkalibrige Munition zu verschießen)
Wesentliche Teile…stehen waffenrechtlich einer Waffe gleich, das sind: der Lauf der Verschlussdas Patronenlagerdas Gehäuse; das Gehäuse ist das Bauteil, welches den Lauf, die Abzugsmechanik und den Verschluss aufnimmt; bei Kurzwaffen wird das Gehäuseunterteil als Griffstück bezeichnet
Schalldämpfer …sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind. Sie stehen ebenfalls einer Waffe gleich (eine waffenrechtliche Erlaubnis ist erforderlich).
Munition:Patronenmunition (Hülse + Ladung + Geschoss)Kartuschenmunition (Hülsen + Ladungen, ohne Geschoss), hülsenlose Munition (Ladung mit oder ohne Geschoss) pyrotechnische Munition (Patronenmunition, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält um Licht-, Schall-, Rauch- und Nebelwirkung zu erzeugen)
Erwerben: Derjenige erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt (d. h. wer die Möglichkeit erhält, nach eigenem Willen mit ihm umzugehen, egal wie, also z.B. durch Kauf, Leihe, Miete, Fund, Erbschaft, Diebstahl).
Besitzen:Derjenige besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.
Überlassen:Derjenige überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt.
Führen:Derjenige führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,
Zugriffsbereit…ist eine Schusswaffe, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.
GeladenEine Waffe ist geladen, wenn sich Patronen in der Waffe befinden, unabhängig davon wo sich die Patronen befinden (Patronenlager,Magazin).
Nicht schussbereit..Die Waffe darf nicht geladen sein. Munition ist getrennt von der Waffe zu transportieren. Gleiche Tasche/Futteral, aber keine Patrone in der Waffe, auch nicht das geladene Magazin in der Waffe!
Den Begriff des „Unterladens“ gibt es nicht im Waffenrecht (nur UVV). Eine unterladene Waffe ist im waffenrechtlichen Sinne geladen!
Transportieren…ist das Befördern nicht schuss- und nicht zugriffsbereiter Waffen von einem Ort zum anderen. Wer transportiert, muss Inhaber einer WBK sein. Die Waffe ist getrennt von der Munition in einem verschlossenen Futteral im Kofferraum aufzubewahren. Transportieren ist eine Art des erlaubnisfreien Führens unter den o.g. genau definierten Bedingungen: nicht zugriffs – nicht schussbereit! vom Bedürfnis gedeckt.
Einschießen:Unter dem Einschießen von Waffen verstehen wir die Überprüfung der Treffpunktlage einer Waffe mit anschließender Korrektur der Visiereinrichtung (Schießstand, Jagdrevier).
Anschießen:Unter Anschießen verstehen wir die Abgabe einiger Kontrollschüsse zur Feststellung der Treffpunktlage ohne Korrektur (Kontrollschuß) der Visiereinrichtung ((Schießstand, Jagdrevier).
Beschießen:Unter Beschießen verstehen wir die amtliche Überprüfung von Schusswaffen durch ein Beschussamt (z. B. in Suhl, Ulm).