Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung
19 Jagd und Versicherungen
| Jagdhaftpflichtversicherung | Gesetzliche Unfallversicherung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau | |
| Für den Jagdbetrieb sind zwei Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben: | ||
| Wer ist Mitglied? | Jeder, der einen Jagdschein löst, muss Versicherungsschutz nachweisen (mind. 500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden) | Jeder Revierinhaber ist Pflichtmitglied bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Körperschaft des öffentlichen Rechts) |
| Wie wird man Mitglied? | Antrag bei Versicherung und Annahme durch den Versicherer | Automatisch, sobald Pachtvertrag geschlossen ist |
| Welche Schäden sind versichert? | Alle Schadensersatzansprüche, die an den Jäger gestellt werden, wenn dieser in Zusammenhang mit der Jagdausübung einen Unfall verursacht hat, durch den andere Personen geschädigt wurden. Fremdschäden (Personen- und Sachschäden) | Unfallschäden, die der Revierinhaber selbst bei der jagdbetrieblichen Tätigkeit in seinem Revier erleidet (auch bei der Jagdausübung). Versicherungsschutz besteht nur im eigenen Revier.Eigenschäden (nur Personenschäden, keine Sachschäden) |
| Welche Vorschriften sind zu beachten? | Versicherter muss alles tun, was zur Klarstellung des Versicherungsfalles erforderlich ist. Eigenschaden wird nicht ersetzt. | UVV (VSG 4.4 = Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz über: Waffen und Munition, Ausübung der Jagd, Bestimmungen bei Treib- und Gesellschaftsjagden, Verhalten auf Schießständen, bauliche Jagdeinrichtungen, Fangeisen, Nachsuche) |
| Wer/was ist mitversichert? | Schäden durch Jagdhunde(in der Regel bis zu zwei Hunde), wenn jagdliche Verwendung glaubhaft nachgewiesen wird (das Gleiche gilt für Beizvögel). | Alle Betriebsangehörige(angestellter Jagdaufseher, entlohnte Kräfte) |