Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

19 Jagd und Versicherungen

JagdhaftpflichtversicherungGesetzliche Unfallversicherung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Für den Jagdbetrieb sind zwei Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben:
Wer ist Mitglied?Jeder, der einen Jagdschein löst, muss Versicherungsschutz nachweisen (mind. 500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden)Jeder Revierinhaber ist Pflichtmitglied bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Wie wird man Mitglied?Antrag bei Versicherung und Annahme durch den VersichererAutomatisch, sobald Pachtvertrag geschlossen ist
Welche Schäden sind versichert?Alle Schadensersatzansprüche, die an den Jäger gestellt werden, wenn dieser in Zusammenhang mit der Jagdausübung einen Unfall verursacht hat, durch den andere Personen geschädigt wurden. Fremdschäden (Personen- und Sachschäden)Unfallschäden, die der Revierinhaber selbst bei der jagdbetrieblichen Tätigkeit in seinem Revier erleidet (auch bei der Jagdausübung). Versicherungsschutz besteht nur im eigenen Revier.Eigenschäden (nur Personenschäden, keine Sachschäden)
Welche Vorschriften sind zu beachten?Versicherter muss alles tun, was zur Klarstellung des Versicherungsfalles erforderlich ist. Eigenschaden wird nicht ersetzt.UVV (VSG 4.4 = Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz über: Waffen und Munition, Ausübung der Jagd, Bestimmungen bei Treib- und Gesellschaftsjagden, Verhalten auf Schießständen, bauliche Jagdeinrichtungen, Fangeisen, Nachsuche)
Wer/was ist mitversichert?Schäden durch Jagdhunde(in der Regel bis zu zwei Hunde), wenn jagdliche Verwendung glaubhaft nachgewiesen wird (das Gleiche gilt für Beizvögel).Alle Betriebsangehörige(angestellter Jagdaufseher, entlohnte Kräfte)