Schulungsmaterial für die Jungjägerausbildung

3 Geschützte Landschaftsteile kraft Gesetz

§ 30 – Biotope (benannt nach dem Paragrafen 30 BNatSchG)

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind bestimmte Biotope generell kraft Gesetz geschützt. Dazu gehören:

  • Moore (Hoch-, Niedermoore)
  • Sümpfe
  • Wacholderheiden
  • Trockenrasen
  • Auwälder (Überflutungsbereiche großer Fließgewässer)
  • Felsenküsten
  • Sölle

Diese Biotope sind in Karten dargestellt (Ergebnis der sogenannten Biotopkartierungen), sie werden aber nicht ausgeschildert!